NordIC Software
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
  1.1. Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden gelten nur, wenn diese durch uns schriftlich angenommen wurden.
 
2. Vertragsangebot, -abschluss und -beendigung
  2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertragsabschluß kommt durch die Sendung einer Auftragsbestätigung, die Annahme der versendeten Ware durch den Kunden oder durch die Ausführung der ersten Erfüllungshandlung.
2.3. Mündliche Erklärungen, Nebenabreden und Vereinbarungen sind unverbindlich.
2.4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag bedürfen der Schriftform.
2.5. Alle Vertragskündigungen bedürfen der Schriftform.
 
3. Lieferung, Fristen und Gefahrenübergang
  3.1. Die von uns angegebenen Lieferfristen gelten annähernd, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2. Die Lieferfristen verlängern sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns alle zur Ausführung notwendigen Informationen übergeben hat.
3.3. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle bestellte Waren per Nachname durch einen von uns bestellten Lieferdienst zugestellt.
3.4. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Beschädigung oder Verschlechterung geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben haben.
3.5. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten geschlossen.
3.6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3.7. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen, sowie Nicht-, Fehl- oder verspäteten Lieferungen unserer Lieferanten, gleich aus welchem Grund, behalten wir uns vor, die Auslieferung der Ware mit einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sofern es sich um ein voraussichtlich dauerhaftes Hindernis handelt, behalten wir uns das Recht vor, die Auslieferung ganz oder teilweise zu verweigern und von dem Liefervertrag zurückzutreten.
3.8. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die bei dem Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, Lagerkosten pauschal mit 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder die tatsächlichen Kosten zu berechnen. Außerdem können wir dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3.9. Sind wir in Verzug und besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens daneben nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
 
4. Preise und Zahlungsbedingungen
  4.1. Die Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet und sind vom Kunden zu tragen.
4.3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen um Gegenforderungen zu kürzen, es sei denn, dass diese von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.
 
5. Eigentumsvorbehalt und Abnahme
  5.1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentums- bzw. Urhebervorbehalt.
5.2. Für Lieferungen an Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an Kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.
5.3. Der nicht kaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Solange der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden, widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit diese die Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.
5.4. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.
5.5. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
5.6. Sofern keine der beteiligten Parteien eine schriftliche Abnahme verlangt, oder kommt der Termin für eine Abnahme durch einen Grund, den der Kunde zu vertreten hat nicht zustande, gelten die vertraglichen Leistungen der NordIC Software durch die Nutzung des Kunden als abgenommen.
 
6. Umtausch und Rücknahmen
  6.1. Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet.
6.2. Mit Öffnen der Verpackung von Software oder Schriftstücken erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar.
 
7. Haftungsausschluss
  7.1. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.2. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
7.3. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
7.4. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden und/oder Folgeschäden, die durch den Einsatz von vom Kunden erworbenen oder eingesetzten Produkten entstehen.
7.5. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung und unterstützt unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bei den Problemstellungen nach Kräften und Informationen.
7.6. Vor allen Hard-, Software und Konfigurationsänderungen stellt der Kunde eigenverantwortlich eine vollständige und durch Ihn zurückspeicherbare Datensicherung von Programmen, Daten und Datenträgern bereit, um Schäden jeder Art abzuwenden.
7.7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung von uns oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
7.8. Softwareprodukte setzt der Kunde auf eigenes Risiko ein. Eine Haftung für Schäden und/oder Folgeschäden durch die NordIC wird ausdrücklich ausgeschlossen.
 
8. Schlussbestimmungen
  8.1. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
8.2. Wir behalten uns vor am Sitz des Kunden zu klagen.
8.3. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
8.4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.